Der Abschluss unbefristeter Arbeitsverhältnisse war bis Mitte der 80er-Jahre der Regelfall der Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen; die Befristung von diesen hingegen die Ausnahme.
Demzufolge spielten befristete Arbeitsverträge bis Mitte der 80iger Jahre auch eine verhältnismäßig unbedeutende Rolle in der arbeitsrechtlichen Praxis. 1984 betrug der Befristungsanteil in der BRD nur 4,2. 2016 betrug der Anteil befristeter Beschäftigungen hingegen bereits 13 %; ohne die Berücksichtigung von Ausbildungsverträgen und befristeten Arbeitsverträgen von Schülern und Studenten immer noch 8%.
Diese Entwicklung geht ursächlich zurück auf das am 1. Januar 1986 in Kraft getretene Beschäftigungsförderungsgesetz, das die Möglichkeit schuf, Arbeitsverhältnisse ohne eigentlichen Sachgrund zu befristen. Arbeitgeber sollten veranlasst werden, bei Verbesserung der Auftragslage zum Abbau der Arbeitslosigkeit durch Abschluss von zumindest befristeten Arbeitsverträgen beizutragen.
Diese Ausgangslage hat sich grundlegend geändert. In weiten Teilen Deutschlands herrscht Vollbeschäftigung; die Wirtschaft beklagt zudem aufgrund der demografischen Entwicklung einen Fachkräftemangel. Es ist bereits aus diesem Grunde nicht (mehr) zu rechtfertigen, einen bedeutenden Anteil von Arbeitsverhältnissen zu befristen und damit die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weitgehend schutzlos zu stellen.
Die AfA und die ASJ Hessen-Nord laden herzlich ein zu einer Podiumsdiskussion zum Thema:
Befristete Arbeitsverhältnisse
Podium
Hans-Jürgen Krömker
Teamleiter, DGB-Rechtsschutz Nordhessen
Axel Gerland
Bezirksgeschäftsführer, ver.di Nordhessen
Ludwig Vogt
AfA-Bezirksvorsitzender
Moderation
Mathias Metzner
ASJ-Bezirksvorsitzender
Mittwoch, 26. Juni 2019, 18.30 Uhr
Eppo’s Clubhaus
Damaschkestr. 35, Kassel (am Auestadion)